01 · Unterlagen
Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Flurkarte: bei mehreren Ämtern anfragen und wochenlang warten.
Ich besorge alles mit Ihrer Vollmacht. Sie unterschreiben einmal.
Verkehrswertgutachten im Verfahren · Saarlouis & Saarland
Ob Zugewinnausgleich, Pflichtteil oder Streit unter Miteigentümern: Wenn Anwälte oder ein Gericht mit dem Wert arbeiten, muss jeder Ansatz begründet und belegt sein. Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die sich im Verfahren als Grundlage vorlegen lassen – für Privatpersonen und für Kanzleien.
Typische Situationen
Zugewinnausgleich nach der Scheidung.
Der Wert zum Stichtag entscheidet über den Ausgleich. Ich bewerte rückwirkend zu dem Datum, das Ihr Anwalt nennt.
Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung.
Wer einen Pflichtteil fordert oder auszahlen muss, braucht einen begründeten Wert – meist zum Todestag.
Miteigentümer werden sich nicht einig.
Bevor es zur Teilungsversteigerung kommt, kann ein belastbarer Wert die Grundlage für eine Einigung sein.
Die Gegenseite legt ein Gutachten vor.
Ich prüfe es für 390 € und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt.
Ihr Verkehrswertgutachten
Das ist enthalten
Zusätzlich im Verfahren
Die Gegenseite hat schon ein Gutachten? Ich prüfe es für 390 € und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt – bei Beauftragung innerhalb von 3 Monaten voll angerechnet.
Ihr Aufwand: ca. 1,5 Stunden
01 · Unterlagen
Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Flurkarte: bei mehreren Ämtern anfragen und wochenlang warten.
Ich besorge alles mit Ihrer Vollmacht. Sie unterschreiben einmal.
02 · Abstimmung
Zwischen Mandant, Kanzlei und Gegenseite hin und her telefonieren, bis Termin und Zugang stehen.
Ich stimme Termin und Zugang mit allen Beteiligten ab.
03 · Rückfragen
Beim Lesen tauchen Fragen auf – und man traut sich nicht, nachzufragen.
Ich nehme mir Zeit für Ihre Rückfragen und beantworte sie selbstverständlich gerne am Telefon.
Ihr Ergebnis haben Sie spätestens 14 Tage nach der Besichtigung – und bei jedem Schritt eine kurze Nachricht, wo Ihr Auftrag steht.
Fragen zu Verfahren
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann in einem Verfahren als Grundlage vorgelegt werden. Wie ein Gericht es würdigt, entscheidet allerdings das Gericht – das kann kein Gutachter vorab zusagen.
Für Eigentümer, Erben, Parteien eines Verfahrens und ihre Anwälte. Der Auftrag kommt von Ihnen oder von Ihrer Kanzlei.
Ja. Auf Wunsch läuft die gesamte Abstimmung direkt mit der Kanzlei.
Zu dem Stichtag, den Ihr Anwalt oder das Verfahren vorgibt – auch rückwirkend.
Ja, für 390 €. Ich sehe mir das vorliegende Gutachten an und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt. Ein anderes Ergebnis kann ich vorab nicht versprechen. Beauftragen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Gutachten bei mir, werden die 390 € voll angerechnet.
Kontakt
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich zeitnah mit dem passenden Gutachten und dem Festpreis – unverbindlich.

Jannis Gaastra
Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
Landkreis Saarlouis · Saarland · Trier & Mosel