Verkehrswertgutachten im Verfahren · Saarlouis & Saarland

Anwalt oder Gericht beteiligt? Ein Wert, der sich belegen lässt.

Ob Zugewinnausgleich, Pflichtteil oder Streit unter Miteigentümern: Wenn Anwälte oder ein Gericht mit dem Wert arbeiten, muss jeder Ansatz begründet und belegt sein. Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die sich im Verfahren als Grundlage vorlegen lassen – für Privatpersonen und für Kanzleien.

Typische Situationen

Kommt Ihnen das bekannt vor?

01

Zugewinnausgleich nach der Scheidung.

Der Wert zum Stichtag entscheidet über den Ausgleich. Ich bewerte rückwirkend zu dem Datum, das Ihr Anwalt nennt.

02

Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung.

Wer einen Pflichtteil fordert oder auszahlen muss, braucht einen begründeten Wert – meist zum Todestag.

03

Miteigentümer werden sich nicht einig.

Bevor es zur Teilungsversteigerung kommt, kann ein belastbarer Wert die Grundlage für eine Einigung sein.

04

Die Gegenseite legt ein Gutachten vor.

Ich prüfe es für 390 € und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt.

Ihr Verkehrswertgutachten

Jeder Ansatz begründet, jede Quelle belegt.

Das ist enthalten

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – jeder Ansatz ausführlich begründet, Behördenauskünfte als Anlagen
  • Auch in einem späteren Verfahren als Grundlage vorlegbar
  • Digitales Aufmaß vor Ort mit Grundriss und Wohnflächenberechnung – gehört danach Ihnen
  • Unterlagen-Service: Grundbuch, Bauakte, Baulasten – ich besorge alles
  • Rückfragen am Telefon – ich nehme mir Zeit
  • Fahrplan nach dem Gutachten
  • Als PDF und gedruckt

Zusätzlich im Verfahren

  • +Direkter Draht zur KanzleiAuf Wunsch stimme ich Stichtag, Fragestellung und Unterlagen direkt mit Ihrem Anwalt ab.
  • +Stichtag nach VorgabeIch bewerte zu dem Datum, auf das es im Verfahren ankommt – auch rückwirkend.
  • +Rechte und Belastungen ausgewiesenWohnrecht, Nießbrauch oder Wegerechte fließen nachvollziehbar in den Wert ein.
Verkehrswertgutachten anfragen

Die Gegenseite hat schon ein Gutachten? Ich prüfe es für 390 € und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt – bei Beauftragung innerhalb von 3 Monaten voll angerechnet.

Ihr Aufwand: ca. 1,5 Stunden

Das Drumherum
übernehme ich.

01 · Unterlagen

Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Flurkarte: bei mehreren Ämtern anfragen und wochenlang warten.

Ich besorge alles mit Ihrer Vollmacht. Sie unterschreiben einmal.

02 · Abstimmung

Zwischen Mandant, Kanzlei und Gegenseite hin und her telefonieren, bis Termin und Zugang stehen.

Ich stimme Termin und Zugang mit allen Beteiligten ab.

03 · Rückfragen

Beim Lesen tauchen Fragen auf – und man traut sich nicht, nachzufragen.

Ich nehme mir Zeit für Ihre Rückfragen und beantworte sie selbstverständlich gerne am Telefon.

Ihr Ergebnis haben Sie spätestens 14 Tage nach der Besichtigung – und bei jedem Schritt eine kurze Nachricht, wo Ihr Auftrag steht.

Fragen zu Verfahren

Kurz beantwortet.

Ist das Gutachten gerichtsfest?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann in einem Verfahren als Grundlage vorgelegt werden. Wie ein Gericht es würdigt, entscheidet allerdings das Gericht – das kann kein Gutachter vorab zusagen.

Für wen erstellen Sie die Gutachten?

Für Eigentümer, Erben, Parteien eines Verfahrens und ihre Anwälte. Der Auftrag kommt von Ihnen oder von Ihrer Kanzlei.

Kann meine Kanzlei Sie direkt beauftragen?

Ja. Auf Wunsch läuft die gesamte Abstimmung direkt mit der Kanzlei.

Zu welchem Stichtag bewerten Sie?

Zu dem Stichtag, den Ihr Anwalt oder das Verfahren vorgibt – auch rückwirkend.

Die Gegenseite hat ein Gutachten vorgelegt. Können Sie es prüfen?

Ja, für 390 €. Ich sehe mir das vorliegende Gutachten an und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt. Ein anderes Ergebnis kann ich vorab nicht versprechen. Beauftragen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Gutachten bei mir, werden die 390 € voll angerechnet.

Kontakt

Klarheit beginnt mit einem Anruf.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich zeitnah mit dem passenden Gutachten und dem Festpreis – unverbindlich.

Jannis Gaastra

Jannis Gaastra

Ihre Anfrage landet direkt bei mir.

  • Unverbindlich – Sie entscheiden nach dem Gespräch.
  • Festpreis schriftlich – bevor Sie etwas beauftragen.
  • Persönlich – Sie sprechen von Anfang an direkt mit mir.

Landkreis Saarlouis · Saarland · Trier & Mosel

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