Verkehrswertgutachten im Erbfall · Saarlouis & Saarland

Immobilie geerbt? Ein Wert, mit dem alle Erben arbeiten können.

Ob verkaufen, übernehmen oder auszahlen: Jede Lösung unter Erben beginnt mit derselben Frage – was ist die Immobilie wert? Ich liefere die Antwort neutral, begründet und für alle nachvollziehbar.

Typische Situationen

Kommt Ihnen das bekannt vor?

01

Einer will verkaufen, einer will drin wohnen.

Ein neutraler Wert ist die Grundlage für jede Lösung – Verkauf, Übernahme oder Auszahlung.

02

Ein Miterbe soll ausgezahlt werden.

Wer übernimmt, will nicht zu viel zahlen. Wer geht, nicht zu wenig bekommen. Ein begründeter Wert schafft Ruhe auf beiden Seiten.

03

Der Erbfall liegt schon zurück.

Ich bewerte zu dem Stichtag, auf den es ankommt – zum Beispiel zum Todestag, auch rückwirkend.

04

Auf dem Haus lastet ein Wohnrecht.

Wohnrecht oder Nießbrauch verändern den Wert. Ich berücksichtige sie und weise ihren Einfluss nachvollziehbar aus.

Ihr Verkehrswertgutachten

Alles, was die Erbengemeinschaft braucht.

Das ist enthalten

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – jeder Ansatz ausführlich begründet, Behördenauskünfte als Anlagen
  • Auch in einem späteren Verfahren als Grundlage vorlegbar
  • Digitales Aufmaß vor Ort mit Grundriss und Wohnflächenberechnung – gehört danach Ihnen
  • Unterlagen-Service: Grundbuch, Bauakte, Baulasten – ich besorge alles
  • Rückfragen am Telefon – ich nehme mir Zeit
  • Fahrplan nach dem Gutachten
  • Als PDF und gedruckt

Zusätzlich für Erben

  • +Ich koordiniere alle MiterbenTermin und Zugang stimme ich mit allen ab – auch wenn die Erben verstreut wohnen.
  • +Ein Exemplar für jeden ErbenJeder hält dieselbe Grundlage in der Hand.
  • +Rückfragen auch von MiterbenWer wissen will, wie der Wert zustande kommt, kann mich anrufen.
Verkehrswertgutachten anfragen

Ein Miterbe hat schon ein Gutachten? Ich prüfe es für 390 € und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt – bei Beauftragung innerhalb von 3 Monaten voll angerechnet.

Ihr Aufwand: ca. 1,5 Stunden

Das Drumherum
übernehme ich.

01 · Unterlagen

Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Flurkarte: bei mehreren Ämtern anfragen und wochenlang warten.

Ich besorge alles mit Ihrer Vollmacht. Sie unterschreiben einmal.

02 · Abstimmung

Miterben in verschiedenen Städten anrufen, bis ein Termin steht und jemand den Schlüssel hat.

Ich stimme Termin und Zugang mit allen Erben ab.

03 · Rückfragen

Beim Lesen tauchen Fragen auf – und man traut sich nicht, nachzufragen.

Ich nehme mir Zeit für Ihre Rückfragen und beantworte sie selbstverständlich gerne am Telefon.

Ihr Ergebnis haben Sie spätestens 14 Tage nach der Besichtigung – und bei jedem Schritt eine kurze Nachricht, wo Ihr Auftrag steht.

Fragen zum Erbfall

Kurz beantwortet.

Müssen alle Erben den Auftrag geben?

Nein, ein Erbe kann beauftragen. Auf Wunsch beauftragen alle gemeinsam – dann ist von Anfang an klar, dass das Gutachten für alle gilt.

Können Sie zum Todestag bewerten?

Ja. Ich bewerte zu dem Stichtag, auf den es ankommt – auch wenn er schon länger zurückliegt.

Was, wenn ein Miterbe das Ergebnis anzweifelt?

Dann erkläre ich ihm gerne, wie der Wert zustande kommt. Jeder Schritt ist im Gutachten dokumentiert und nachprüfbar.

Ein Miterbe hat schon ein Gutachten. Können Sie es prüfen?

Ja, für 390 €. Ich sehe mir das vorliegende Gutachten an und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes lohnt. Ein anderes Ergebnis kann ich vorab nicht versprechen. Beauftragen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Gutachten bei mir, werden die 390 € voll angerechnet.

Reicht nicht auch ein Wertgutachten?

Nur, wenn außer Ihnen niemand mit dem Ergebnis arbeiten muss. Sobald Miterben zustimmen sollen, empfehle ich das Verkehrswertgutachten: Der Wert wird gleich sorgfältig ermittelt, aber jeder Ansatz ist ausführlich begründet und die Behördenauskünfte liegen als Anlagen bei. Ein Wertgutachten (1.690 €) lässt sich innerhalb von 6 Monaten für 1.190 € erweitern.

Kontakt

Klarheit beginnt mit einem Anruf.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich zeitnah mit dem passenden Gutachten und dem Festpreis – unverbindlich.

Jannis Gaastra

Jannis Gaastra

Ihre Anfrage landet direkt bei mir.

  • Unverbindlich – Sie entscheiden nach dem Gespräch.
  • Festpreis schriftlich – bevor Sie etwas beauftragen.
  • Persönlich – Sie sprechen von Anfang an direkt mit mir.

Landkreis Saarlouis · Saarland · Trier & Mosel

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