Ratgeber · Stand Oktober 2026

Haus bei Trennung und Scheidung – was passiert mit der Immobilie?

Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft das größte und emotionalste Thema. Wer bleibt im Haus? Wer zahlt wen aus? Ein neutraler, begründeter Wert nimmt viel Druck aus diesen Gesprächen.

1. Die Möglichkeiten

  • Einer übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus – meist mit Übernahme des Kredits.
  • Verkaufen und den Erlös nach Abzug der Restschuld aufteilen.
  • Vorerst behalten, etwa bis die Kinder größer sind – dann sollten klare Regeln schriftlich festgehalten werden.

2. Warum der Wert so wichtig ist

Übernimmt einer das Haus, bestimmt der Wert direkt die Höhe der Auszahlung. Bei einer Ehe im gesetzlichen Güterstand spielt die Immobilie außerdem im Zugewinnausgleich eine Rolle. Ein zu niedriger oder zu hoher Ansatz kostet eine Seite schnell viel Geld – entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial.

3. Welcher Stichtag zählt?

Für den Zugewinnausgleich kommt es auf das Vermögen zu bestimmten Zeitpunkten an – beim Endvermögen in der Regel auf den Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§ 1384 BGB). Ein Gutachten wird deshalb oft zu einem bestimmten, auch zurückliegenden Stichtag erstellt. Welcher Stichtag für Sie gilt, klärt am besten Ihr Anwalt.

4. Ein Gutachten für beide statt zwei gegeneinander

Häufig lässt jede Seite ihr eigenes Gutachten erstellen – mit unterschiedlichen Ergebnissen und doppelten Kosten. Einigen Sie sich, wenn möglich, auf einen gemeinsamen Gutachter. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist so begründet, dass beide Seiten und auch die Anwälte jeden Schritt nachprüfen können.

5. Was Sie vorbereiten können

  • Grundbuchauszug und Kaufvertrag
  • Pläne und Wohnflächenberechnung, falls vorhanden
  • Liste der Modernisierungen mit Jahr und möglichst Rechnungen
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen

Fehlt etwas davon, ist das kein Problem: Grundbuch, Bauakte und Baulasten besorge ich mit Vollmacht selbst.

Mehr zu meinem Angebot finden Sie auf der Seite Verkehrswertgutachten bei Trennung und Scheidung.

Sie brauchen einen neutralen Wert für Ihre Trennung? Rufen Sie mich an unter 0176 32075770 oder schreiben Sie mir über das Formular – das Vorgespräch ist unverbindlich.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Jannis Gaastra

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